Häufig gestellte Fragen

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was kann ich zur Recyclinganlage bringen?

Wir nehmen Abbruchmaterial bzw. Restmaterialien Ihres Bauvorhabens entgegen:
Material aus verschiedenen mineralischen Fraktionen wie
Mauerwerk, Beton, Ziegel und Natursteinen

Material aus Straßenaufbruch: Material aus Abbruch oder Fräsen von Straßenbelägen ohne Teer- und Phenolanteile

Aushub: Unbelasteter Erdaushub nach LAGA Z0 aus Hassfurt und Eingemeindungen

 

Wir weisen darauf hin, dass unsortierter Abfall oder sehr verunreinigter Abfall mit höheren Kosten verbunden ist oder eine Abweisung des Materials zur Folge hat.


Wie muss ich anliefern?

Es ist wichtig, schon während der Arbeiten auf der Baustelle auf eine saubere Trennung der Abfälle zu achten.

Bei uns kann nur Bauschutt angenommen werden. Mischabfälle werden von uns nicht entgegengenommen. 


Bauschutt ist rein mineralischer Abfall:
Mauerwerk, Beton (Kein Ytong oder Porenbeton!), Ziegel, Fliesen, Fels, Zement.

Allerdings zählen Steine vom Schornstein oder Estrichböden, die mit Ölpapier beschichtet sind, sowie Steine, die mit asbesthaltigem Kleber oder schwarzen Anstrichen versehen worden sind, nicht dazu.


Beton- bzw. Stahlbeton ohne Beschichtungen wird von uns angenommen, wobei eine Anlieferung von Großteilen (hier Möglichkeiten des Abladens) abzusprechen ist.


Nicht mineralischer Abfall gehört nicht in die Kategorie Bauschutt:

Metalle, Rohre und Kabel, unbelastetes Holz (z. B. Laminat, Kork, Paletten), Glas, Gips- und Gipskartonplatten, Kunststoffe, Folien und Planen, Teppich- und Tapetenreste, Papier, Kartonagen, Verpackungen, Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädl. Inhalte), Mörtel

Was mache ich mit Türen, Fenstern und Bodenbelägen?

Eine Annahme durch uns ist nicht möglich =>

Den Großteil kann man meist ohne Probleme bei den örtlichen Recycling- oder Wertstoffhöfen abgeben. Einiges darf auch in den Rest- oder Hausmüll wandern.

Auskünfte erteilt der Abfallberater des Landratsamtes
 

Woher weiß ich ob Baustoffe oder Bodenaushub belastet sind?

Bei sauberen Reststoffen, wie Bauschutt, unbewehrtem Beton und Fliesen, die frei von Verunreinigungen sind (wie Holz, Kunststoffe oder andere Materialien, die nicht mit asbesthaltigen Produkten, Elementen oder Verkleidungen bzw. anderen Schadstoffen in Berührung gekommen sind) sind chemische Analysen in der Regel nicht erforderlich.

Unsere Eingangskontrolle bei der Anlieferung wird das Material in Augenschein nehmen.


Einige Abfälle, wie beispielsweise Asbest und Steinwolle, werden von vornherein als gefährlich eingestuft und können nicht angenommen werden. Auskünfte erteilt der Abfallberater des Landratsamtes.


Selbst Schutt kann gefährlich sein, zum einen bei hohem Asbestanteil als auch infolge von Kontakt mit Schadstoffen wie Lösungsmitteln, Ölen und Farben. Es ist hilfreich, die Herkunft des Abfalls, den Produktionsprozess, dem er entstammt, den Herkunftsort und die Vergangenheit, in der er entstanden ist, zu kennen (so wurde beispielsweise zwischen 1950 und 1980 oft Asbest verbaut … )
Bei Unsicherheit ist eine chemische Analyse durchzuführen.


Was mache ich, wenn sich Asbest auf meiner Baustelle befindet?

Bei Vorhandensein von Asbest ist es notwendig, sich mit der Landesagentur für Umwelt und einem autorisierten Entsorgungsbetrieb in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus ist es wichtig zu vermeiden, dass diese Präsenz andere in die Verwertungsanlagen einzubringende Abfälle kontaminiert.


Wie und wo werden Abfälle analysiert?

In der Regel wird eine Materialprobe entnommen, die für die gesamte Abfallmasse repräsentativ ist.
Diese „Portion“, d. h. die chemisch zu analysierende Probe, ist in ein
spezialisiertes Labor zu bringen.


Es gibt keine einheitliche Analyseart, weshalb Sie sich vorab mit der Recyclinganlage in Verbindung setzen sollten, um keine falschen oder unzureichenden Analysen anzufordern.
Auch für die Probenahme ist
Fachpersonal erforderlich.

Man hat mich um die EAK-Kennziffer gebeten. Was ist das?

Die sogenannte EAK-Kennziffer (EAK = Europäischer Abfallartenkatalog) ist eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer, die der Identifizierung eines Abfalls dient.
Deren Reihenfolge ist spezifisch und hängt von der
Art des Abfalls, seiner Zusammensetzung und dem Prozess ab, der ihn erzeugt hat.

Die Identifizierung eines Abfalls mit der entsprechenden EAK-Kennziffer ist Pflicht des Herstellers, der im Falle einer Fehlklassifizierung dafür verantwortlich ist.
Die Kennziffer 170101 identifiziert beispielsweise Betonabfälle aus Bau- und Abbrucharbeiten.


Einigen Abfällen, je nachdem, ob dieselben gefährlich oder ungefährlich sind, können 2 EAK-Kennziffern zugewiesen werden, die nur in einer Zahl abweichen. Die EAK-Kennziffer 170503 identifiziert beispielsweise Abfälle aus Erde und Gestein, die aus Bau- und Abbrucharbeiten stammen und so stark mit Schadstoffen kontaminiert sind, dass sie als gefährlich eingestuft sind; die EAK-Kennziffer 170504 hingegen kennzeichnet Abfälle aus Erde und Gestein, die aus Bau- und Abbrucharbeiten stammen, aber nur begrenzt mit Schadstoffen kontaminiert sind.
In diesem Fall spricht man von „Spiegelcodes“.


Können recycelte Materialien überall eingesetzt werden?

Eine Verwendung von Recyclingbaustoffen ist grundsätzlich möglich und im Sinne der Ressourcenschonung gewünscht. Die Art der Verwendung ist jedoch von den Qualitätsmerkmalen abhängig. In Wasserschutzgebieten, Naturparks, Biotopen, Naturdenkmälern usw. dürfen sie generell nicht eingesetzt werden.


Es empfiehlt sich, beim Betreiber der Recyclinganlage alle Informationen anzufordern, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung und die Nutzungsbeschränkungen der verkauften Recycling-Baustoffe erforderlich sind.


Was versteht man unter Deponieklassen?

Der Gesetzgeber gliedert Deponien anhand unterschiedlicher Sicherheitsstandards in verschiedene Deponieklassen. Die Deponieklassen beschreiben, wie belastet die einzulagernden Abfälle für einen bestimmten Standort sein dürfen.


DK 0: unbelastete Abfälle, z. B. Bodenaushub
DK I: schadstoffarme Abfälle; sie sind weitestgehend mineralisiert und haben einen geringen organischen Anteil
DK II: höherwertig mit Schadstoffen belastete Abfälle, die auch einen höheren biologischen Anteil haben als diejenigen aus DK I.


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